Was dürfen Wanderführer*innen?
Tätigkeitsbereich
Prinzipiell sind Wanderführer*innen berechtigt, Wandergruppen auf Wegen und im weglosen Gelände zu leiten, wo keine technischen Hilfsmittel (z.B. Seilversicherung, Klettersteigset) nötig sind und bei normalem Verhalten der Teilnehmenden keine unmittelbare Absturzgefahr besteht. Winterwanderungen dürfen nur dort geführt werden, wo nach alpiner Lehrmeinung die Lawinengefahr ausgeschlossen ist.
Allgemein gilt: Die Wanderführertätigkeit (Sommer wie Winter) solltest du nur mit einer nachweisbaren Befähigung ausüben! Welche Ausbildungsmodule du dafür absolvieren musst, hängt ab
- von der angestrebten Tätigkeit (z. B. Sommer/Winter, entgeltlich/unentgeltlich)
- vom Bundesland, in dem du Touren anbieten möchtest.
Wozu berechtigt die VAVÖ-Wanderführerausbildung in den österreichischen Bundesländern?
1. Unentgeltliche (ehrenamtliche) Führungen
Sie können in allen Bundesländern bereits nach dem Grundmodul durchgeführt werden.
2. Führungen gegen Entgelt
Derzeit musst du in fünf Bundesländern spezielle landesgesetzliche Regelungen beachten: Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark.
In diesen fünf Bundesländern brauchst du grundsätzlich – unabhängig von deinem Hauptwohnsitz – eine behördliche Berechtigung, um entgeltlich bzw. erwerbsmäßig führen zu dürfen.
- Vorarlberg, Tirol: Die VAVÖ-Wanderführerausbildung ist für erwerbsmäßiges Wanderführen in diesen beiden Bundesländern nicht anerkannt. Um den Berechtigungsschein für erwerbsmäßige Führungen zu erhalten, musst du stattdessen die gesamte Bergwanderführerausbildung beim Tiroler Bergsportführerverband oder beim Vorarlberger Bergführerverband absolvieren.
Detailinfo Vorarlberg >>
Detailinfo Tirol >>
- Kärnten: Hier bekommst du den Berechtigungsschein für entgeltliches Wanderführen nach der kompletten VAVÖ-Ausbildung (Grund-, Intensiv- und Winterwandermodul), wenn du zusätzlich die beiden folgenden Module beim Kärntner Bergwanderführerverband absolvierst:
- eine kostenpflichtige Zulassungsprüfung vor der Prüfungskommission der Kärntner Landesregierung
- ein kostenpflichtiges 3-tägiges Zusatzmodul mit hochalpinem Schwerpunkt
Danach kannst du bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Autorisierung beantragen.
- Oberösterreich: Hier bekommst du den Berechtigungsschein für entgeltliches Wanderführen nach der kompletten VAVÖ-Ausbildung (Grund-, Intensiv-, Winterwandermodul), wenn du anschließend
- ein 3 ½-tägiges, kostenpflichtiges Zusatzmodul inkl. Prüfung beim Oberösterreichischen Berg- & Skiführerverband absolvierst.
Danach kannst du bei der Bezirksverwaltungsbehörde um den Berechtigungsschein ansuchen. Dieser ist nicht erforderlich für Führungen im Auftrag einer Gemeinde, eines Tourismusverbands oder einer Tourismusverbändegemeinschaft.
- Steiermark: Seit 01.01.2023 brauchst du auch in der Steiermark einen Berechtigungsschein für entgeltliches Wanderführen. Dafür musst du nach der kompletten VAVÖ-Ausbildung Grund-, Intenisv-, Winterwandermodul) zusätzlich je 2 Prüfungstage für den Sommer- und den Winterteil beim Bergsportführerverband Steiermark absolvieren. Prüfungstermine und nähere Informationen sind direkt beim steirischen Verband zu erfragen.
- Alle anderen Bundesländer:
Hier ist die Ausübung der Wanderführertätigkeit nicht geregelt. Das heißt, Wanderführer*innen müssen grundsätzlich bis auf weiteres keine spezielle Ausbildung für entgeltliche Führungen nachweisen.
Trotzdem ist dringend anzuraten, auch in diesen Bundesländern die Wanderführertätigkeit nur mit entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten auszuüben. Diese müssen im Fall des Falls nachgewiesen werden (z. B. bei Unfällen). Auch hier wird eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit des Wanderführens empfohlen!
Am einfachsten erfolgt dieser Nachweis durch eine Ausbildung mit Abschlussprüfung, wie sie der VAVÖ mit Grund-, Intensiv- und Wintermodul stufenweise anbietet. Wir empfehlen daher dringend, niemals ohne Ausbildung Wandergruppen zu führen!
3. Berechtigungen im Ausland
Die VAVÖ-Wanderführerausbildung ist auf das Führen von Wandergruppen innerhalb Österreichs und seiner landesgesetzlichen Regelungen ausgerichtet.
Achtung: Für das Führen von Wandergruppen außerhalb Österreichs können abweichende gesetzliche Regelungen gelten! Solltest du daher Wanderführungen außerhalb Österreichs planen: Bitte kläre vor Kursanmeldung bei der zuständigen Stelle ab, ob es eine gesetzliche Regelung für das Wanderführen im jeweiligen Land gibt bzw. ob die Anerkennung der VAVÖ-Wanderführerausbildung gegeben ist!