PA010890_titel
Verband Alpiner Vereine Österreichs.
Ausbildung

Allgemeine Informationen

Berechtigungen

Prinzipiell sind Wanderführer berechtigt, auf Wegen ohne unmittelbare Absturzgefahr  Wandergruppen sicher und interessant zu leiten. Dabei wird von einem normalen Verhalten der Teilnehmer ausgegangen. Winterwanderungen dürfen nur dort geführt werden, wo nach alpiner Lehrmeinung die Lawinengefahr ausgeschlossen ist.

Ehrenamtliche Führungen speziell im Rahmen von Vereinen können in allen Bundesländern bereits nach dem Grundseminar durchgeführt werden.

Führungen gegen Entgelt dürfen in den westlichen Bundesländern (V, T) nur von konzessionierten Bergwanderführern durchgeführt werden; die Anerkennung der VAVÖ Ausbildungen wird angestrebt, steht aber noch aus.

Das Bundesland Salzburg hat das Bergführergesetz dahin gehend abgeändert, dass das entgeltliche Führen als Wanderführer bzw. Wanderbegleiter nicht mehr an eine Bewilligung der Landesregierung gebunden ist.

Grund dafür war einerseits eine Verwaltungsvereinfachung, andererseits die EU Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit. Es konnte bei der Tätigkeit als Wanderführerin, als Wanderführer auch kein Gefährdungspotenzial, das eine gesetzliche Regelung notwendig macht, erkannt werden.

Trotzdem ist es notwendig, für die Tätigkeit als Wanderführerin, als Wanderführer entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Diese müssen im Fall des Falls nachgewiesen werden, am einfachsten durch eine Ausbildung mit Abschlussprüfung, wie sie der VAVÖ mit Grund-, Intensiv- und Wintermodul stufenweise und adäquat zur vorgesehenen Tätigkeit anbietet.

In Kärnten ist die entgeltliche Tätigkeit als Bergwanderführer landesgesetzlich geregelt. Wesentliche Bestimmung ist, dass nach Absolvierung einer entsprechenden Sommer und Winterausbildung (VAVÖ Grund-, Intensiv- und Wintermodul) eine kostenpflichtige Zulassungsprüfung vor einer vom Land bestellten Prüfungskommission abgelegt werden muss.

In allen anderen Bundesländern ist die Ausübung der Wanderführertätigkeit (noch) nicht geregelt.

Ausweise

Für die Ausstellung eines Wanderführerausweises ist ein neueres Portraitfoto 4x5cm notwendig, auf dem man gut erkennbar ist. Digital sollte das Foto in einer Auflösung von 300dpi erstellt werden, Dateigröße etwa 500 – 700KB. Fotos können beim Seminar erstellt werden.

Sonstiges Wichtiges

Büchertisch: Bei allen VAVÖ Wanderführerseminaren werden Materialien zu den Themenbereichen Natur, Kultur, Training, Gruppenpädagogik, Wetter, Orientierung, ausgestellt. Hier gehts zur Liste der Bücher. Bücher, die als Verkaufsbücher angegeben sind, können beim VAVÖ erworben werden.

Teilungsziffer: Das Verhältnis von Betreuer zu Kursteilnehmern liegt im Gelände bei maximal 1:10.

Hunde können leider nicht zu den Seminaren mitgenommen werden!

 

Buchtipp

Erlebnisreich Wandern

Leitfaden der Wanderführer für erlebnisreiche und sichere Wanderungen

Neuauflage, erschienen Mai 2007