
Allgemeine Informationen
Berechtigungen
Die Tätigkeit eines Rad- oder Mountainbikeführers ist gesetzlich nicht geregelt, doch gelten die Prinzipien der Sorgfaltspflicht, und der „Einlassung“ – entsprechendes Eigenkönnen wird vorausgesetzt.
Ausweise
Für die Ausstellung eines Bikeguide-Ausweises ist ein neueres Portraitfoto 4 x 5 cm, auf dem man gut erkennbar ist, notwendig. Digital sollte das Foto in einer Auflösung von 300dpi erstellt werden, Dateigröße etwa 500 – 700 KB. Fotos können beim Seminar erstellt werden.
Sonstiges Wichtiges
Büchertisch: Bei allen VAVÖ Seminaren werden Materialien zu den Themenbereichen Natur, Kultur, Training, Gruppenpädagogik, Wetter, Orientierung, Fahrradpflege und Reparatur ausgestellt.
Teilungsziffer: Das Verhältnis von Betreuer zu Kursteilnehmern liegt im Gelände bei maximal 1:10.
Hunde können leider nicht zu den Seminaren mitgenommen werden!
Helmpflicht – Achtung: Bei allen Ausfahrten besteht absolute Helmpflicht!
Weiterbildungsmöglichkeiten
Sämtliche themenspezifische Weiterbildungen, die im Rahmen der VAVÖ Wanderführerseminare angeboten werden, stehen auch den Bikeguides offen – siehe Informationsfolder 2012 und auf diesen Seiten.
Fahrtechniktrainings
Die Redaktion der Zeitschrift „Land der Berge“ veranstaltet im Frühjahr und Herbst Fahrtechnikseminare in Spital am Pyhrn.
Termine und Ausschreibung: http://www.bike-gruppe.at
